Stiftungsrat: 5 Arbeitnehmer- und 5 Arbeitgebervertreter
Anlagekommission
Geschäftsführung
Revisionsstelle
Stiftungsrat
Zusammensetzung des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat besteht aus je fünf Vertretern des Unternehmens ISS (Arbeitgeber) und der Versicherten (Arbeitnehmer). Die ordentliche Amtsdauer des Stiftungsrates beträgt vier Jahre.
Der Stiftungsrat der Pensionskasse der ISS Schweiz ist wie folgt zusammengesetzt:
Arbeitgebervertreter: Robert Fuchs (Präsident), Jacqueline Bickel, Tanja Aebi, Marco Stefanoni, Patrick Rohr
Arbeitnehmervertreter: André Bisang (Vize-Präsident), Martin Lustenberger (Vertreter der Personalkommission), Norbert Willi, Barbara Jayet, Martino Simeone
Aufgaben des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat leitet die ISS Pensionskasse und überwacht die Geschäftsführung. Er ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
Organisation festlegen
Reglemente erlassen
Rechnungswesen entwickeln und realisieren
Geschäftsführung ernennen und abberufen
Geschäftsführung beaufsichtigen und Zeichnungsberechtigungen regeln
Geschäftsbericht erstellen
Experten für die berufliche Vorsorge und die Revisionsstelle bestimmen
Anlagekommission
Zusammensetzung der Anlagekommission
Die Mitglieder der Anlagekommission der Pensionskasse der ISS Schweiz werden vom Stiftungsrat gewählt. Die Anlagekommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Philipp Sicher (Vorsitz), Jacqueline Bickel, Robert Fuchs, Matthias Maier, Michael Wartmann, Daniel Wälchli
Aufgaben der Anlagekommission
Die Anlagekommission ist das zentrale Organ für die Verwaltung-, die Koordination- und die Überwachung der Vermögensbewirtschaftung. Zudem liegt es in der Verantwortung der Kommission, die vom Stiftungsrat festgelegte Anlagestrategie umzusetzen und die Einhaltung des Anlagereglements zu gewährleisten.